26 Feb. |
Geschirrspüler an, Haus verlassen = Kein Versicherungsschutz?![]() ![]() |
Wer macht das nicht? Die Spülmaschine ist rappelvoll, man macht sie an und dann fällt einem ein, dass man ja noch die ach so wichtige Besorgung zu erledigen hat. Also ab ins Auto und los.
Das kann, wie mein Arbeitskollege gestern abend erlebt hat, nicht gut enden. Bei ihm war es genau so. Als er wieder zu Hause ankam, stand die Küche unter Wasser. Aber nicht nur die, das Laminat im Flur meldete auch Landunter und wird bestimmt aufquellen und hochkommen. Nur wie verhält es sich mit der Versicherung? Da es sich hier ja eindeutig um einen Wasserschaden handelt, müßte ja die Gebäudeversicherung dafür aufkommen, sicher bin ich mir nicht. In einem Artikel hatte ich letztens mal gelesen, dass einige Versicherungen es sogar als grob fahrlässig ansehen, wenn man eine laufende Waschmaschine oder Spülmaschine unbeaufsichtig läßt und später einen entstanden Schaden ersetzt haben möchte.
Ich drück ihm jedenfalls die Daumen, dass er alles unkomliziert geregelt bekommt.
Kommentare
ein Kommentar zu “Geschirrspüler an, Haus verlassen = Kein Versicherungsschutz?”
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Hallo André,
zu diesem Thema sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung, was den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit angeht. Geprüft werden muss erstmal, welche Versicherung hier greift. Handelt es sich um Eigentum, liegt zwar der Gedanke an die Gebäudeversicherung nah, hier wird allerdings eher die Hausratversicherung greifen. Bei einem Mietobjekt sieht es etwas anders aus, da würde ggf. die private Haftpflichtversicherung greifen. Wenn … ja wenn der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, sofern er erhoben wird, entkräftet werden kann. Ich würde in diesem Fall immer so argumentieren gegenüber der angesprochenen Versicherung, dass eine grobe Fahrlässigkeit hier nicht vorliegen kann, weil ich nicht davon ausgehen muss, dass meine Spülmaschine bei meiner Abwesenheit einen Wasserschaden verursacht wird. Denn wäre das der Fall, müsste dies auf JEDER Spülmaschine schriftlich durch Warnhinweis ausgewiesen werden! Da dies aber nicht der Fall ist, kann ich auch davon ausgehen, dass kein Schaden eintreten wird.
Ok … sicherlich kann man hier wieder prüfen, wie alt ist die Maschine, sind die Schläuche etc. schon marode usw. … wie du siehst, eine genaue und langwierige Prüfung zwischen den Versicherungen, auch untereinander, wird hier sicherlich erfolgen.
Nichts desto trotz wird bei unserem Kollegen sicherlich manchmal auch der Hinweis in Richtung „Kulanz“ evtl. die Versicherung bei Ablehnung der Kostenübernahme doch noch dazu bewegen, den Schaden zu übernehmen.
Dann wollen wir mal die Daumen drücken, dass alles gut klappt!